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Drohnenaufnahme von Dachdeckerarbeiten

Förderung für die energetische Dachsanierung

Der Staat fördert die energetische Sanierung mit einer attraktiven Steuerermäßigung.

Steuerermäßigung nach §35c EStG / ESanMV

Für energetische Maßnahmen an Wohngebäuden ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer über 3 Jahre um insgesamt 20 % der Investitionssumme.

Zu den energetischen Maßnahmen nach §35c EStG gehört insbesondere auch die Wärmedämmung von Dachflächen.

Gefördert werden dabei alle mit der energetischen Maßnahme zusammenhängenden Kosten inklusive Material – nicht nur Arbeits- und Fahrtkosten wie bei Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG.

Sie beantragen die Steuerermäßigung direkt über Ihre Einkommensteuererklärung – ohne aufwändige Förderanträge.

Steuerbonus 20 % für energetische Sanierung

Höhe der Steuerermäßigung

  • 7 % im 1. Jahr, höchstens 14.000 €
  • 7 % im 2. Jahr, höchstens 14.000 €
  • 6 % im 3. Jahr, höchstens 12.000 €

Maßgeblich ist das Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme.

Abhängig von der Investitionssumme und Ihrer Steuerlast sind somit bis zu 40.000 € Förderung pro Objekt durch die Steuerermäßigung möglich.

Die steuerliche Förderung mindert direkt Ihre festgesetzte Einkommensteuer, nachdem andere Steuerermäßigungen bereits berücksichtigt wurden. Ist Ihre Einkommensteuer zu niedrig, kann ein ungenutzter Teil der Förderung nicht in spätere Jahre übertragen werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob Ihre Steuerlast hoch genug ist, um die Förderung vollständig auszuschöpfen.

Beispiel-Rechnung

Investitionskosten: 45.000 €
1. Jahr (7 %): 3.150 €
2. Jahr (7 %): 3.150 €
3. Jahr (6 %): 2.700 €
Steuerentlastung gesamt: 9.000 €
Tatsächliche Belastung: 36.000 €

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude.
  • Das begünstigte Objekt ist bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre.
  • Es wird ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von höchstens 0,14 W/(m2 K) erzielt.
  • Die energetische Maßnahme wurde von einem Fachunternehmen ausgeführt und die ordnungsgemäße Ausführung durch eine Bescheinigung nachgewiesen.

Wir erstellen für Sie die entsprechende Fachunternehmerbescheinigung.

Die Hinzuziehung eines Energieberaters ist nicht erforderlich.

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Wir sind spezialisiert auf energetische Dachsanierungen mit effizienter Wärmedämmung und beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, Ihr Dach zukunftssicher zu machen.

Kontaktieren Sie uns gleich und lassen Sie sich beraten!

Steuerermäßigung vs. BAFA-Förderung

Dämmmaßnahmen an Dachflächen werden auch als BAFA Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. Für eine energetische Dachsanierung müssen Sie sich zwischen der BAFA-Förderung und der Steuerermäßigung nach § 35c EStG entscheiden – eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Die Steuerermäßigung ist oft die bessere Wahl, besonders bei umfassenden Sanierungen.

  • Höherer Kostenrahmen: Die Steuerermäßigung berücksichtigt Investitionskosten bis zu 200.000 € pro Objekt, während der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen auf förderfähige Kosten von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit Sanierungsfahrplan) pro Jahr gedeckelt ist. Bei einer hochwertigen Aufsparrendämmung mit Neueindeckung liegen die Kosten schnell darüber.
  • Einfacheres Verfahren: Sie beantragen die Ermäßigung unkompliziert nachträglich mit Ihrer Steuererklärung. Ein aufwendiger Förderantrag beim BAFA entfällt.
  • Umfassende Berücksichtigung: Die 20 % Steuerermäßigung gelten auf die gesamten begünstigten Aufwendungen und können sich daher bei hohen Investitionen mehr lohnen als der prozentuale BAFA-Zuschuss auf eine gedeckelte Summe.

Weitere Informationen

Stand: 11/2025. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen sowie der individuelle Steuerbescheid.

Ihre Vorteile

  • Über 35 Jahre Erfahrung
  • Termintreue & Kostentransparenz
  • Meisterbetrieb mit Fachpersonal
  • Regelmäßige Weiterbildungen
  • Altdach-Umdeckungen
  • Netzwerk von Partnerbetrieben
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Kontakt

Michael Horn Dachdeckerei

Alsenbrückerstraße 25
67728 Münchweiler

Telefon: (06302) 9 82 98 85
Telefax: (06302) 9 82 98 86

E-Mail: buero@dachdecker-horn.de
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